Bava Metzia 164

Kapitel 164

א במלוה צריך למשכון קמיפלגי מר סבר מצוה קא עביד שהלוהו והוי שומר שכר ומר סבר לאו מצוה קא עביד שלהנאתו מתכוין והוי שומר חנם
1 wenn der Gläubiger das Pfand benutzt; einer ist der Ansicht, er übe durch das Borgen dennoch eine gottgefällige Handlung aus, somit gilt er als Lohnhüter, und einer ist der Ansicht, er übe keine gottgefällige Handlung aus, da er seinen eigenen Nutzen bezweckt, somit gilt er als unentgeltlicher Hüter.
ב אבא שאול אומר מותר לאדם להשכיר משכונו של עני להיות פוחת והולך: אמר רב חנן בר אמי אמר שמואל הלכה כאבא שאול ואף אבא שאול לא אמר אלא במרא ופסל וקרדום הואיל ונפיש אגרייהו וזוטר פחתייהו:
2 A<small>BBA</small> Š<small>AÚL SAGT, MAN DÜRFE DAS</small> P<small>FAND EINES</small> A<small>RMEN VERMIETEN, UM</small> [<small>DIE</small> S<small>CHULD</small>] <small>ZU AMORTISIEREN;</small> R. Ḥannan b. Ami sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie Abba Šaúl. Aber Abba Šaúl sagte es nur von einer Schaufel, einem Hobeleisen und einer Axt, weil bei diesen der Gewinn bedeutend und die Abnutzung gering ist.
ג <big><strong>מתני׳</strong></big> המעביר חבית ממקום למקום ושברה בין ש"ח בין שומר שכר ישבע רבי אליעזר אומר זה וזה ישבע ותמיה אני אם יכולין זה וזה לישבע:
3 <b>W</b><small>ENN JEMAND EIN</small> F<small>ASS VON EINEM</small> O<small>RTE NACH EINEM ANDEREN UMTRÄGT UND ES ZERBRICHT, EINERLEI OB EIN UNENTGELTLICHER ODER EIN</small> L<small>OHNHÜTER, SO MUSS ER SCHWÖREN</small>. R. E<small>LIE͑ZER SAGTE</small>: F<small>REILICH MUSS</small><small>SOWOHL DER EINE ALS AUCH DER ANDERE SCHWÖREN; ES WUNDERT MICH ABER, WIESO DENN DER EINE ODER DER ANDERE SCHWÖREN SOLL</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> תנו רבנן המעביר חבית לחבירו ממקום למקום ושברה בין שומר חנם בין שומר שכר ישבע דברי ר' מאיר רבי יהודה אומר שומר חנם ישבע נושא שכר ישלם: רבי אליעזר אומר זה וזה ישבע ותמיה אני אם יכולין זה וזה לישבע:
4 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand für seinen Nächsten ein Faß von einem Orte nach einem anderen umträgt und es zerbricht, einerlei ob ein unentgeltlicher oder ein Lohnhüter, so muß er schwören – so R. Meír; R. Jehuda sagt, ein unentgeltlicher Hüter schwöre, ein Lohnhüter bezahle. R. Elie͑zersagte: Freilich muß sowohl der eine als auch der andere schwören; es wundert mich aber, wieso denn der eine oder der andere schwören soll.
ה למימרא דסבר ר' מאיר נתקל לאו פושע הוא והתניא נשברה כדו ולא סילקו נפלה גמלו ולא העמידה רבי מאיר מחייב בהזיקן וחכמים אומרים פטור מדיני אדם וחייב בדיני שמים וקיימא לן דבנתקל פושע פליגי
5 Demnachwäre R. Meír der Ansicht, das Strauchelnwäre kein Verschulden, und [dem widersprechend] wird gelehrt: Wenn einem sein Krug zerbricht und er [die Scherben] nicht fortschafft, oder einem sein Kamel stürzt und er es nicht aufrichtet, so ist er für den dadurch entstandenen Schaden nach R. Meír haftbar; die Weisen sagen, er sei beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig. Und es ist uns bekannt, daß sie darüber streiten, ob das Straucheln ein Verschulden sei!?
ו אמר ר' אלעזר תברה מי ששנה זו לא שנה זו ואתא ר' יהודה למימר שומר חנם ישבע נושא שכר ישלם האי כי דיניה והאי כי דיניה ואתא רבי אליעזר למימר אין גמרא כר' מאיר ומיהו תמיה אני אם יכולין זה וזה לישבע
6 R. Elea͑zar erwiderte: Geteilt, wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. R. Jehuda aber sagt, ein unbezahlter Hüter schwöre, und ein Lohnhüter bezahle, der eine nach seiner Norm und der andere nach seinerNorm. Hierzu sagte R. Elie͑zer: Freilich gibt es eine Überlieferung nach R. Meír, es wundert mich aber, wieso denn der eine oder der andere schwören soll.
ז בשלמא שומר חנם משתבע דלא פשע בה אלא שומר שכר אמאי משתבע כי לא פשע נמי שלומי בעי ואפילו שומר חנם נמי התינח במקום מדרון שלא במקום מדרון מי מצי משתבע דלא פשע בה
7 Allerdings kann der unbezahlte Hüter schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangen habe, was aber sollte der Lohnhüter schwören, auch wenn er daran keine Fahrlässigkeit begangen hat, muß er ja bezahlen!? Und auch bei einem unentgeltlichen Hüter ist dies nur dann erklärlich, wenn es sich auf einer abschüssigen Stellebefunden hatte, wieso aber kann er, wenn es sich auf einer nicht abschüssigen Stelle befunden hatte, schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangenhabe!?