ז בשלמא שומר חנם משתבע דלא פשע בה אלא שומר שכר אמאי משתבע כי לא פשע נמי שלומי בעי ואפילו שומר חנם נמי התינח במקום מדרון שלא במקום מדרון מי מצי משתבע דלא פשע בה
7 Allerdings kann der unbezahlte Hüter schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangen habe, was aber sollte der Lohnhüter schwören, auch wenn er daran keine Fahrlässigkeit begangen hat, muß er ja bezahlen!? Und auch bei einem unentgeltlichen Hüter ist dies nur dann erklärlich, wenn es sich auf einer abschüssigen Stellebefunden hatte, wieso aber kann er, wenn es sich auf einer nicht abschüssigen Stelle befunden hatte, schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangenhabe!?